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Helferin berufsunfähig?

Frage von Dr. H. Ronald,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Quierschied:

In Anlehnung an Ihren Beitrag "Helferin erfolglos gegen Hepatitis geimpft - Wie viele Impfungen muss ich zahlen?" in der Ausgabe Nr. 35 vom 1.9.2000, Seite 35, stellt sich die Frage: Wenn nach mehrfacher Impfung kein ausreichender Infektionsschutz erreicht wird, man also von einem "Non-Responder" sprechen kann, sind dann etwa die Kriterien für die Berufsunfähigkeit erfüllt? Kann ich eine "schutzlose" Helferin risikolos weiter beschäftigen?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Im o.g. Artikel war die Rede davon, wie viele kostenlose Impfungen dem Arbeitgeber auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften zugemutet werden können, wenn bei zweimaliger Impfdurchführung noch immer keine Antikörper nachweisbar sind.
Liegt der Fall so, dass man auch nach mehrfacher Impfung von einem so genannten "Non-Responder" sprechen kann, so wären hierfür zunächst einmal die Gründe zu untersuchen.
Unabhängig von den sich hieran anknüpfenden medizinischen Fragestellungen liegt unter Umständen zwar ein erhöhtes Erkrankungsrisiko vor, jedoch nicht Berufsunfähigkeit. Der Beruf der Arzthelferin ist nicht beschränkt auf den Umgang mit…

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