Helferinnen-Besuch bald richtig lohnend?
Das Sozialgesetzbuch bestimmt: Es ist mit Wirkung ab 1. Januar 2009 die Aufnahme einer Regelung zur Vergütung „ärztlich angeordneter Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V, die in der Häuslichkeit des Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden“, zu schaffen. Hierdurch soll die Versorgung von Patienten in ihrem häuslichen Umfeld durch nichtärztliche Praxisassistentinnen unter Koordination des Hausarztes ermöglicht werden.
Helferin mit Vorfahrt vor Gemeindeschwestern etc.
Es geht also nicht um Gemeindeschwestern etc, die zum Patienten flitzen und dann auch das Geld einstreichen, sondern die Praxishelferinnen sollen es machen und der Hausarzt nach EBM abrechnen…
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