Heparin auf Kasse oder privat?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Arzt und Rechtsanwalt,
München:
Wir gehen davon aus, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall die Heparinisierung auf Grund einer akuten Thrombosegefahr vor dem Antritt der Flugreise medizinisch indiziert ist. Nach § 27 Abs. 1 SGB V haben Versicherte u.a. dann Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhüten. Anknüpfungspunkt für die Leistungspflicht der GKV ist demnach das Vorliegen einer "Krankheit". Die bloße Prophylaxe von Krankheiten, die auf einer Reise eventuell auftreten können (beispielsweise Durchfall bei der Reise in tropische Länder) fällt nicht unter die Leistungspflicht der…
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