Anzeige

Heparin auf Kasse oder privat?

Frage von Dr. Gisela Holz-Gottswinter,
Allgemeinärztin,
Hagen:

Ich betreue eine etwa 60-jährige Patientin mit APC-Resistenz. Bei Immobilisierung auf Grund einer Erkrankung ist klar, dass die Verordnung der Heparine auf Kassenrezept zu erfolgen hat. Was ist, wenn sie eine Urlaubs-Flugreise antreten will? Verordnung des Heparins auf Privatrezept oder auch auf Kassenrezept?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Arzt und Rechtsanwalt,
München:

Wir gehen davon aus, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall die Heparinisierung auf Grund einer akuten Thrombosegefahr vor dem Antritt der Flugreise medizinisch indiziert ist. Nach § 27 Abs. 1 SGB V haben Versicherte u.a. dann Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhüten. Anknüpfungspunkt für die Leistungspflicht der GKV ist demnach das Vorliegen einer "Krankheit". Die bloße Prophylaxe von Krankheiten, die auf einer Reise eventuell auftreten können (beispielsweise Durchfall bei der Reise in tropische Länder) fällt nicht unter die Leistungspflicht der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.