Hilfsmittel: Krankenkasse darf nicht auf Festbeträge pochen
Wenn mit einem Hilfsmittel, z.B. einem Hörgerät, kein optimales Ergebnis erzielt werden kann, darf sich die Krankenkasse nicht grundsätzlich auf die Erstattung in Höhe der Festbeträge berufen. Das gilt zumindest dann, wenn mit einem höherwertigen technischen Gerät ein optimales Ergebnis erzielt werden kann, das weit über dem eines billigeren Geräts liegt. Das hat das Sozialgericht Detmold in einem Fall zur Hörgeräteversorgung entschieden.
Im vorliegenden Fall ging es um einen 45-jährigen Mann, der bereits von Kindheit an unter Schwerhörigkeit litt. Dieser erhielt testweise von seinem Hörgeräteakustiker zwei Geräte zum Vertragspreis der Krankenkassen von jeweils knapp 650 Euro. Mit den…
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