Anzeige

Hilfsmittel verordnen

Autor: Isabel Kuhlen

Viele Ärzte sind nicht ganz sicher, wann Sie Hilfsmittel verordnen können. Isabel Kuhlen, Apothekerin und Rechtsanwältin, erklärt das Grundsätzliche in Kürze.

In A II Nr. 8 der Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist festgelegt, dass Hilfsmittel nur zu Lasten der GKV verordnet werden können, wenn sie von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind und im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind.

In diesem Verzeichnis sind die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel aufzuführen und die dafür vorgesehenen Festbeträge oder vereinbarten Preise anzugeben. Nach V Nr. 30 der Hilfsmittel-Richtlinien sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen verpflichtet, den KVen Preislisten über verordnungsfähige Hilfsmittel sowie…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.