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Hilfsmittel - was man grundsätzlich dazu wissen muss

Autor: BVMed, Foto: thinkstock

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Aber was man genau darunter zu verstehen hat, ist doch komplizierter.

Zu Hilfsmitteln gehören u. a.:

* Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmitttel

* Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel

* technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte

Wann und für wen besteht ein Anspruch auf Hilfsmittel?

Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen:

* den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder

* einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder

* eine Behinderung auszugleichen

Bei Pflegebedürftigkeit gilt der Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 33 SGB V fort, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang eine…

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