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Hilfsmitteln gegen Dekubitus

Autor: BVMed

Was muss der verordnende Arzt zur Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus wissen?

Die Hilfsmittel sind bei allen Vertragspartnern der jeweiligen Krankenkasse erhältlich (z. B. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser). Die benötigten Hilfsmittel sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (§ 33 SGB V).

Wann besteht Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus?

Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel gegen Dekubitus, wenn diese dazu dienen

* den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder

* einer drohenden Behinderung vorzubeugen (§ 33 SGB V).

Im Einzelnen sind das laut Hilfsmittelverzeichnis u. a. folgende Indikationsbereiche:

* wenn bereits ein Druckgeschwür vorliegt oder

* wenn durch Krankheit oder…

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