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Hilfsmitteln gegen Dekubitus
Die Hilfsmittel sind bei allen Vertragspartnern der jeweiligen Krankenkasse erhältlich (z. B. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser). Die benötigten Hilfsmittel sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (§ 33 SGB V).
Wann besteht Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus?
Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel gegen Dekubitus, wenn diese dazu dienen
* den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
* einer drohenden Behinderung vorzubeugen (§ 33 SGB V).
Im Einzelnen sind das laut Hilfsmittelverzeichnis u. a. folgende Indikationsbereiche:
* wenn bereits ein Druckgeschwür vorliegt oder
* wenn durch Krankheit oder…
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