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Hilft mir das aus der Plausibilitätsprüfung?

Frage von Dr. T. R.,
Praktischer Arzt aus B.:

Ich habe eine sehr kleine Praxis mit 260 bis 300 Scheinen, Schwerpunkt Naturheilverfahren und psychosomatische Grundversorgung und vor allem austherapierte Krankheitsfälle, die woanders keine therapeutische Hilfe mehr bekommen. Nach den KV-Angaben sind die sprechende Medizin-Ziffern. 10, 11, 17, 817, 851 um zwischen 100 und 300xa0% überzogen. Ich habe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für das 4. Quartal 1998 mit einer Kürzung von 50 bis 60xa0% der Gesamtleistung bekommen. Nun steht eine Plausibilitätsprüfung an. Wie wehre ich mich?

Antwort von Maximilian G. Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

In diesem Fall scheint es zu Honorarkürzungen in mehreren Quartalen wegen eines offensichtlichen Mißverhältnisses der angesetzten Betreuungs- und Beratungsleistungen (Ziffern 10, 11, 17, 817 und 851) gekommen zu sein. Leider liegen die Prüfbescheide nicht vollständig vor, so daß nur eine allgemeine Antwort möglich ist. Prinzipiell sind die Prüfgremien berechtigt, bei einem sogenannten offensichtlichen Mißverhältnis das Honorar auf den Vergleichsgruppendurchschnitt, gegebenenfalls abgestaffelt, zu kürzen, ohne daß es des Nachweises der Unwirtschaftlichkeit im jeweiligen Einzelfall bedarf. Allein durch die erhebliche…

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