Hilft mir das aus der Plausibilitätsprüfung?
Antwort von Maximilian G. Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
In diesem Fall scheint es zu Honorarkürzungen in mehreren Quartalen wegen eines offensichtlichen Mißverhältnisses der angesetzten Betreuungs- und Beratungsleistungen (Ziffern 10, 11, 17, 817 und 851) gekommen zu sein. Leider liegen die Prüfbescheide nicht vollständig vor, so daß nur eine allgemeine Antwort möglich ist. Prinzipiell sind die Prüfgremien berechtigt, bei einem sogenannten offensichtlichen Mißverhältnis das Honorar auf den Vergleichsgruppendurchschnitt, gegebenenfalls abgestaffelt, zu kürzen, ohne daß es des Nachweises der Unwirtschaftlichkeit im jeweiligen Einzelfall bedarf. Allein durch die erhebliche…
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