Anzeige

Hörprüfung bestimmt die Tinnitus-Therapie

Autor: CG

Wenn ein Patient akut von Tinnitus heimgesucht wird, sollten Sie ihn zum HNO-Arzt zur Hörschwellenprüfung schicken. Denn je nachdem, ob und in welchem Tonbereich sich Einbußen finden, gestaltet sich die weitere Therapie.

Klagt ein Patient über Tinnitus, gilt es zunächst zu differenzieren, ob es sich um ein akutes oder chronisches Geschehen handelt. Besteht das Ohrgeräusch nicht länger als drei Wochen, bedeutet das auf jeden Fall „akut“, erklärte Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Peter Zenner von der Universitäts-HNO-Klinik Tübingen beim 78. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.

90 % der Tinnituskranken haben Hörstörung

Bevor man die Diagnose „idiopathischer Tinnitus“ stellt, müssen symptomatische Ohrgeräusche (s. Kasten) ausgeschlossen werden. Anschließend sollte eine Hörprüfung erfolgen, denn 90 % der Patienten, die wegen Tinnitus beim HNO-Arzt landen, weisen auch eine Hörstörung auf, so die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.