Hohes Haftungsrisiko beim Griff zur Spritze
Antwort von Professor Dr. Gerhard H. Schlund
Vorsitzender Richter
Oberlandesgericht München:
Bekanntlich steht es jedem Arzt frei, welche Therapie er bei seinem Patienten anwendet, was er ihm für Medikamente verordnet bzw. welche Spritzen er ihm appliziert. Bei allen seinen "Beschäftigungen" mit dem Patienten muß der Arzt aber äußerste Sorgfalt walten lassen und stets den Standard seines Fachgebietes beherrschen.
Beim Notdienst kommt als weiteres juristisches "Minenfeld" noch hinzu, daß der Arzt in der Regel den Patienten nicht kennt, oft genug aus Zeitgründen keine ausreichende Anamnese erheben, und vor allem nicht absolut sicher feststellen kann, welche…
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