Anzeige

Hohes Haftungsrisiko beim Griff zur Spritze

Frage von Dr. Henning Fischer
Arzt für Allgemeinmedizin
Herford:

Immer wieder kommt es im Notdienst am Wochenende vor, daß PatientInnen mit irgendwelchen Medikamenten-Ampullen erscheinen, die sie sich auf Anordnung ihrer behandelnden Ärzte vom Notdienstarzt spritzen lassen sollen. Nicht selten handelt es sich um Hormonpräparate, die im Rahmen von Fertilitäts-Therapien eingesetzt werden. Oft fehlt eine schriftliche Anweisung (Patienten-Aussage: zwei von denen und eine von denen), die Präparate einschließlich Nebenwirkungen und Risiken sind dem Notdienstarzt in der Regel nicht bekannt. Es bleibt im Notdienst auch keine Zeit, sich mit der Behandlung und den Medikamenten vertraut zu machen. Wie ist in solchen Fällen das Haftungsrisiko einzuschätzen?

Antwort von Professor Dr. Gerhard H. Schlund
Vorsitzender Richter
Oberlandesgericht München:

Bekanntlich steht es jedem Arzt frei, welche Therapie er bei seinem Patienten anwendet, was er ihm für Medikamente verordnet bzw. welche Spritzen er ihm appliziert. Bei allen seinen "Beschäftigungen" mit dem Patienten muß der Arzt aber äußerste Sorgfalt walten lassen und stets den Standard seines Fachgebietes beherrschen.

Beim Notdienst kommt als weiteres juristisches "Minenfeld" noch hinzu, daß der Arzt in der Regel den Patienten nicht kennt, oft genug aus Zeitgründen keine ausreichende Anamnese erheben, und vor allem nicht absolut sicher feststellen kann, welche…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.