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Homepage aktualisieren!

Autor: AT

Ende Dezember 2001 ist das "Elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz" in Kraft getreten, das auch die Homepage von Ärzten betrifft. Fehlen geforderte Pflichtangaben auf der jeweiligen Homepage des Arztes, drohen Geldbußen bis zu 50 000 Euro, warnt die niedersächsische Ärztekammer.

Folgende Angaben sollten künftig auf der Homepage eines Arztes nicht fehlen, macht Raimund Dehmlow, Online-Redaktion der niedersächsischen Ärztekammer, aufmerksam:

  • Name und Anschrift der Niederlassung,
  • Angaben, die eine elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Arzt ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • ggf. Partnerschaftsregister plus Registriernummer,
  • die Kammer, welcher der Arzt angehört,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (Arzt und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde),
  • Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer und wie diese zugänglich ist (z.B. durch Link auf die jeweilige Ärztekammer),
  • ggf.…

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