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Honorar dahin?

Frage von Dr. Georg Paintner,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Bruckberg:
Eine ältere Privatpatientin wurde von mir mehrere Monate behandelt, es entstanden Arztkosten von 400 x80. Nun wird sie in einem weit entfernten Pflegeheim versorgt, ihr Sohn wurde zum Betreuer bestellt (Alzheimer). Er teilt nun mit, seine Mutter habe weder Einkommen noch Vermögen bis auf die Rente, die aber auf das Sozialamt übergeleitet wurde. An eine Bezahlung sei mithin nicht zu denken.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Um die Vermögensverhältnisse der Patientin tatsächlich klären zu können, wäre es erforderlich, dass der Arzt einen Titel gegen die Patientin bei Gericht erwirkt. Hierfür ist es ratsam, den Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht zu beantragen und die Vollstreckung aus dem Titel dann anschließend zu bewirken.

Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die dann von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden, fruchtlos verlaufen, kann man die Patientin (bzw. nun deren juristischen Betreuer) zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid)) veranlassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird man dann in…

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