Anzeige

Honorarkürzung trotz genügend Fortbildungs-Punkten?

Autor: Diana Niedernhöfer, Foto: thinkstock

Ärzte sind für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Fortbildungspunkte bei der Kassenärztlichen Vereinigung selbst verantwortlich. Schlamperei gilt nicht als Entschuldigung. Honorarkürzungen sind daher rechtens, urteilte das Sozialgericht Marburg.

Die Niedergelassenen können die Verantwortung für ihr Punktekonto nicht auf andere abwälzen, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Sozialgerichts. Es sei alleinige Aufgabe des Niedergelassenen, die Anzahl seiner Punkte regelmäßig zu kontrollieren und sich um die Zertifikate der Kammern zu bemühen, um den Stichtag bei der KV einhalten zu können. Versäumnisse kann der Arzt in der Regel nicht auf andere abwälzen.

Die Richter entschieden außerdem, dass die gesetzliche Pflicht der Ärzte zur Fortbildung samt Stichtagsregelung mit der Verfassung vereinbar ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fortbildung nicht verfassungswidrig!
Die gesetzliche Fortbildungspflicht ist mit der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.