Honorarverluste beim Labor per Ausnahmekennziffer minimieren?
Seit dem 1. April gibt es für Laborfälle, bei denen eine Ausnahmekennziffer (EBM-Nrn. 32005 bis 32023) angesetzt wird, keinen Wirtschaftlichkeitsbonus mehr. Wie hoch der Verlust sein wird, hängt vor allem von der Anzahl der kranken Patienten ab: Je häufiger ein Arzt die Nrn. 32005 bis 32023 angegeben hat, desto höher wird sein Verlust künftig ausfallen. Anders gesprochen: Je kränker die Klientel, desto weniger Wirtschaftlichkeitsbonus.
Wurde in einer hausärztlichen 1000-Scheine-Praxis in 200 Fällen eine Labor-Ausnahmekennziffer eingegeben, erhielt der Arzt vor dem 1. April 1000 x 1,70 Euro Wirtschaftlichkeitsbonus = 1700 Euro. Seit dem 1.4. beträgt die Summe nur noch 800 x 1,70 Euro = 1360…
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