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IGeLn schützt vorm Staatsanwalt

Autor: AT

"In zehn Jahren wird eine reine Kassenpraxis nicht verkäuflich sein", ist Dr. Lothar Krimmel überzeugt.

 

IGeL-Leistungen in der Praxis anzubieten ist somit zukünftig nicht nur ein Muss, um die wirtschaftliche Lage zu verbessern, sondern auch eine Chance, den Praxiswert dauerhaft zu steigern. Außerdem schützt IGeLn vor der Falschabrechnung,

 

liefert Rechtsanwältin Stefanie Pranschke-Schade ein weiteres schlagkräftiges Argument.

Immer noch scheuen sich viele Ärzte vor IGeL-Leistungen. Und um dem Patienten einen Gefallen zu tun und möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, erfolgt die Abrechnung nicht notwendiger Leistungen häufig noch über die Chipkarte. Diese Ärzte bewegen sich auf gefährlichem Terrain, warnt Frau Pranschke-Schade, denn bei einer möglichen Überprüfung durch den Staatsanwalt kämen Ärzte wegen der falschen Abrechnung in arge Argumentationsnöte. "Orientieren Sie sich lieber an den Zahnärzten", so die Rechtsanwältin auf dem ersten deutschen Verkaufskongress für zukunftsorientierte Ärzte und Mitarbeiter in Bad Homburg. Denn diese Berufsgruppe hat längst kein Problem mehr mit Angeboten, die Patienten…

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