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Ihre neuen Pflichten

Autor: reh

Spätestens in 2010 müssen Ärzte ein funktio­nierendes Quali-Management in ihren Praxen eingeführt haben. So sieht es die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die Vertragsarztpraxen aber schon eine Selbstbewertung sowie konkrete QM-Ziele vorweisen. Und die Anwendung spezieller QM-Instrumente wird auch verlangt.

Insgesamt vier Jahre sind doch eigentlich eine lange Zeit, um Qualitätsmanagement in den Praxen einzuführen und umzusetzen. Nicht aber, wenn man genauer betrachtet, was vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) alles gefordert wird. So sind in den nächsten zwei Jahren (also bis Ende 2007) Maßnahmen durchzuführen, „die der Planung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dienen“, schreibt der G-BA in seinen Richtlinien. Zu dieser Planung gehört mindestens eine schriftliche Selbstbewertung, die den Ist-Zustand der Praxis erfasst.

Ziele fixieren

Außerdem wird die Festlegung von konkreten Zielen für den Aufbau des Quali-Managements gefordert. Eine reine Orientierungsphase, in der nach dem…

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