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Ihre Rechte als Reisender
Bei geringfügigen Änderungen wie der Umbuchung in ein Hotel gleicher Lage und Qualität oder auch der Verlegung von Flugrouten aus Sicherheitsgründen können Reisende laut "FINANZtest" nicht viel tun. Meist behalten sich die Veranstalter hier ein Recht auf Änderungen vor. Anders sieht es bei erheblichen Änderungen wie eben der Umbuchung vom Strand- ins Innenstadthotel aus. Dabei sollten Reisende ihre Ansprüche zügig geltend machen, denn für schlechte oder fehlende Leistungen gilt hier eine Monatsfrist nach Rückkehr. Aber Vorsicht, viele Veranstalter setzen eine Frist von zehn Tagen. Je schneller Sie also reagieren, umso besser.
Mängel richtig rügen
Ihre Ansprüche machen Sie am besten per…
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