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Im Haftungsfall rechtssicher?

Frage von Dr. Rudolf Stangl,
Augenarzt,
Hockenheim:

Beim ersten Anhaltspunkt für einen Haftungsfall sollte man die Krankenunterlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen und eine Kopie fertigen. Dem Patienten ist das Recht auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen zu gewähren. Wie ist zu verfahren, wenn die Praxis eine rein elektronische "Karteikarte" verwendet?

Antwort von Dr. Marlies Brinkmann,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Hamm:

Die ärztliche Praxis kann sich der modernen Datenverarbeitung nicht verschließen. An die Stelle der hand- und maschinengeschriebenen Aufzeichnungen treten heute immer mehr gespeicherte Daten. Wenn dies auch in der Rechtsprechung noch nicht grundsätzlich entschieden ist, so wird doch allgemein anerkannt, dass die ärztliche Dokumentation im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen kann. Die EDV birgt aber nicht unerhebliche Gefahren. So wäre es möglich, rückwirkend ganze Behandlungsabläufe zu dokumentieren, ohne dass dies nachträglich erkennbar ist. Die elektronische Patientenakte hat deshalb…

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