Im Notdienst verboten?
Antwort von Maximilian G. Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Abrechnung der Nummer 60 EBM verlangt eine vollständige Untersuchung des gesamten Körpers. Eine derart umfangreiche Untersuchung ist in der Regel im Rahmen des Notfalldienstes nicht erforderlich. Der Notfalldienstarzt übernimmt nur die Erstversorgung des Patienten und überlässt die Weiterbehandlung dem Hausarzt. In Ausnahmefällen ist aber nach allgemeiner Ansicht auch im Notfalldienst die Nummer 60 EBM abrechenbar (SG Kiel - S 8 Ka 34/88 - Urteil vom 01.08.1990; Wezel/Liebold, Kommentar zum EBM, Nr. 60 Anm. c), z.B. bei Vergiftungen oder komatösen Patienten.
Die Nummer 801 EBM ist im ärztlichen Notfalldienst…
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