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Im Notdienst verboten?

Frage von Dr. C. Rautenberg, Internist, Umweltmedizin, Kötzting:
Laut Aussage der KV darf die 60 bzw. 801 bei Notfallpatienten in der Wochenendversorgung nicht abgerechnet werden (Ausnahme: Kinder unter zwei Jahren). Unseres Wissens ist diese Einschränkung falsch: In begründeten Fällen sind unseres Erachtens diese Ziffern abrechenbar. Klinisch ist es ja gerade bei fremden Patienten notwendig, sich ein Bild zu verschaffen. Die Zifferxa0384 (sonographische Untersuchung von Organen) dürfe laut KV nur von Orthopäden abgerechnet werden. Unseres Erachtens ist das falsch (z.B. Pleurasonographie).

Antwort von Maximilian G. Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Abrechnung der Nummer 60 EBM verlangt eine vollständige Untersuchung des gesamten Körpers. Eine derart umfangreiche Untersuchung ist in der Regel im Rahmen des Notfalldienstes nicht erforderlich. Der Notfalldienstarzt übernimmt nur die Erstversorgung des Patienten und überlässt die Weiterbehandlung dem Hausarzt. In Ausnahmefällen ist aber nach allgemeiner Ansicht auch im Notfalldienst die Nummer 60 EBM abrechenbar (SG Kiel - S 8 Ka 34/88 - Urteil vom 01.08.1990; Wezel/Liebold, Kommentar zum EBM, Nr. 60 Anm. c), z.B. bei Vergiftungen oder komatösen Patienten.

Die Nummer 801 EBM ist im ärztlichen Notfalldienst…

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