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Im Notfall mitversorgen?

Frage von Dr. Renxe9 Hirschel,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Günzburg:

Ein neu eröffneter Freizeitpark mit projektierten zwei Millionen Besuchern pro Jahr hat zwar eine Rot-Kreuz-Station eingerichtet, will jedoch für die ärztliche Versorgung von Notfällen auf den hausärztlichen Notfalldienst zurückgreifen. Absprachen bzw. ein finanzielles Angebot an die Dienstgruppe wurden nicht gemacht. Muss die Notfalldienstgruppe die Versorgung von zwei Millionen Besuchern ungefragt und/oder unbezahlt übernehmen, kann die KV sie dazu verpflichten?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
München:

Der Sicherstellungsauftrag der KVen umfasst auch die Gewährleistung des ärztlichen Notfalldienstes (§xa072xa0Abs.xa01xa0S.xa02xa0SGBxa0V) für die Versorgung außerhalb der normalen Praxissprechzeiten, also abends, am Wochenende und an Feiertagen. Daran ändert sich auch nichts durch die Eröffnung des Freizeitparks mit projektierten zwei Millionen Besuchern pro Jahr. Dieser ist nicht vergleichbar mit Sonderveranstaltungen mit meist erhöhtem Gesundheitsrisiko, wie z.B. dem Münchner Oktoberfest oder Flugschauen, die gem. staatlichen Auflagen eine eigene ärztliche Akutversorgung vor Ort vorhalten müssen.

Die Sanitätsstation kann…

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