Im Notfall mitversorgen?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
München:
Der Sicherstellungsauftrag der KVen umfasst auch die Gewährleistung des ärztlichen Notfalldienstes (§xa072xa0Abs.xa01xa0S.xa02xa0SGBxa0V) für die Versorgung außerhalb der normalen Praxissprechzeiten, also abends, am Wochenende und an Feiertagen. Daran ändert sich auch nichts durch die Eröffnung des Freizeitparks mit projektierten zwei Millionen Besuchern pro Jahr. Dieser ist nicht vergleichbar mit Sonderveranstaltungen mit meist erhöhtem Gesundheitsrisiko, wie z.B. dem Münchner Oktoberfest oder Flugschauen, die gem. staatlichen Auflagen eine eigene ärztliche Akutversorgung vor Ort vorhalten müssen.
Die Sanitätsstation kann…
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