Immer wieder Bauarbeiten – aber kein neues Geld ins System
Zu den gravierenden Neuerungen im Honorarsystem gehört die Anpassung des Regelleistungsvolumens (RLV) zur Stärkung der Basisversorgung (wir berichteten). Fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, unterliegen nun einer Mengenbegrenzung. Und zur Steuerung von bislang „freien Leistungen“ wie Akupunktur und dringenden Hausbesuchen werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt. Zudem gibt es eine Trennung in eigenständige haus- und fachärztliche Vergütungsbereiche, die zukünftig auch separat weiterentwickelt werden.
Ausbesserungen sollen Verteilung korrigieren
Die seit 1. Juli gültigen Änderungen waren notwendig…
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