Impressum für die Facebook-Seite - aber wohin?
In seinem Urteil vom 19. August 2011 hat das Landgericht Aschaffenburg (Az. 2 HK O 54/11) jetzt Genaueres über die korrekte Integration des Impressums bei Facebook festgelegt. Dabei geht es um die Fragen, welche Angaben das Telemediengesetz verlangt, wo das Impressum zu finden muss und auch, wer von dieser Informationspflicht eigentlich betroffen ist. Bei Verstößen droht jetzt Abmahnung!
Zunächst: Der Impressumspflicht unterliegt jede Profilseite, die nicht rein privat, sondern auch geschäftlich genutzt wird. Wird der Facebook-Account also rein privat genutzt, werden keine Impressumsangaben verlangt – vermischt sich jedoch die private mit der geschäftlichen Nutzung, ist von Impressumspflicht...
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an onlinemedical-tribune.de.