Informationspflicht für Dienstleister-Arztpraxen
Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - kurz: DL-InfoV - hat der Gesetzgeber eine europäische Vorgabe umgesetzt, die Geschäfte von Maklern und Vermittlern für den Verbraucher durchsichtiger machen soll. Schade nur, dass diese Regelung jetzt alle Dienstleister trifft.
Gesundheitsleistungen sind ausgenommenvon der DL-InfoV
Zu den Ausnahmen gehören neben Versicherungen und Banken auch Gesundheitsdienstleister. In der Begründung der Richtlinie wird das aber spezifiziert: Es geht dabei um Dienstleistungen, die das Ziel haben, den Gesundheitsstatus zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen – also um diagnostische und kurative Leistungen. Das heißt aber auch, dass…
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