Innovationsfonds: Jährlich 300 Mio. Euro für verheißungsvolle Ansätze
Jährlich 225 Millionen Euro Beitragsgelder für die Förderung „innovativer, sektorenübergreifender Versorgungsprojekte“ sowie 75 Millionen Euro für eine Versorgungsforschung, die darauf abzielt, konkrete Erkenntnisse über Strukturen und deren Effizienz zu gewinnen. Diese Aussicht beflügelt bereits die Pläne, Einschätzungen und Aktivitäten von Beratern und Sachkundigen im Gesundheitswesen.
Im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes regelt ein neuer § 92a SGB V den „Innovationsfonds“. Verwaltet wird der Fonds vom Bundesversicherungsamt. Über die Mittelverwendung beschließt ab Januar 2016 ein zehnköpfiger Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter Führung des…
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