Ist das Betrug?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Der privatärztliche Behandlungsvertrag wird zwischen Arzt und Patient geschlossen. Die private Krankenversicherung des Patienten richtet sich auf den Ersatz der Krankheitskosten durch den Versicherer, wobei Vertragspartner hier Patient und Krankenversicherung sind. Beide Rechtsverhältnisse (Arztvertrag und Versicherungsvertrag) stehen rechtlich in keinerlei Abhängigkeit voneinander.
Die privaten Krankenversicherer haben in ihrem Muster-Versicherungsbedingungen die Möglichkeit ausgeschlossen, dass - wie sonst bei Forderungen üblich und möglich - der Patient seine Erstattungsforderung gegenüber der Versicherung an den Arzt abtritt, was zur…
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