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Ist das überhaupt erlaubt?

Frage von Hans Weigand Habermehl, Herborn:
Kürzlich veröffentlichten Sie eine Antwort von Dr. Bawidamann, dass vom Hausarzt verordnete Anwendungen auch im Urlaub "eingelöst" werden können. Wir verstehen die Richtlinien so, dass Anwendungen immer "heimatortnah" genommen werden müssen, da ansonsten ein direkter fachlicher Austausch der Beteiligten (Patient, Therapeut) mit dem Hausarzt nicht gewährleistet ist. Nach unseren Informationen akzeptieren Kassen keine "Ferntherapie". Physikalische Leistungen müssen vor Ort verordnet werden.

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Allgemeinarzt, Nittendorf:
Jede Heilmittelverordnung obliegt (neben den Regeln des Heilmittelkataloges) dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere Verordnungen, die an einem Urlaubsort "abgeleistet" werden, sind besonders sorgfältig im Hinblick auf die Notwendigkeit abzuwägen.

Aber jeder niedergelassene Arzt hat eine Reihe von Patienten, die sich mit Rücksicht auf ihre berufliche Situation nicht krankschreiben lassen und auch keine Zeit haben, ihre dringend angeratene Krankengymnastik anzutreten.

In einem solchen Fall könnte die Urlaubszeit auch für die Gesundheit genutzt werden. Der Kasse entsteht kein Schaden. Ein eventueller fachlicher Austausch…

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