Ist das überhaupt erlaubt?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann, Allgemeinarzt, Nittendorf:
Jede Heilmittelverordnung obliegt (neben den Regeln des Heilmittelkataloges) dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere Verordnungen, die an einem Urlaubsort "abgeleistet" werden, sind besonders sorgfältig im Hinblick auf die Notwendigkeit abzuwägen.
Aber jeder niedergelassene Arzt hat eine Reihe von Patienten, die sich mit Rücksicht auf ihre berufliche Situation nicht krankschreiben lassen und auch keine Zeit haben, ihre dringend angeratene Krankengymnastik anzutreten.
In einem solchen Fall könnte die Urlaubszeit auch für die Gesundheit genutzt werden. Der Kasse entsteht kein Schaden. Ein eventueller fachlicher Austausch…
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