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Jeder Hausarzt darf sich Facharzt nennen

Autor: JF

Auch in Bayern dürfen sich künftig alle Hausärzte Facharzt für Allgemeinmedizin nennen, der dreijährig EU-Praktiker ebenso wie der deutsche Praktische Arzt oder der „richtige“ Facharzt für Allgemeinmedizin.

 

Damit hat der Bayerische Ärztetag der Bundesrepublik Deutschland eine Strafe in Höhe von 128 Millionen Euro wegen Vertragsverletzung erspart, die die EU-Kommission angedroht hat, wenn bis zum 5. Mai nicht gehandelt würde. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits angedeutet, die Strafmillionen bei den Schuldigen, nämlich den Ärzten, einzuziehen.

Bekanntlich hatte schon der Deutsche Ärztetag in Rostock im Jahre 2002 beschlossen, an Stelle des Facharztes für Allgemeinmedizin und des Internisten ohne Schwerpunkt den „Facharzt für innere und Allgemeinmedizin“ mit fünfjähriger Pflichtweiterbildung zu schaffen. Praktische Bedeutung bekommt ein solcher Ärztetagsbeschluss zur Änderung der…

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