Anzeige
Jetzt Fahrtenbuch führen
Die Neuregelung wird vor allem Ärzte treffen, die wenig dienstlich bedingte Fahrten, also Hausbesuche, machen. Denn um zukünftig als Betriebsfahrzeug beim Fiskus durchzugehen, muss ein PKW zu mindestens 50?% für Dienstfahrten genutzt werden. So will es der Gesetzesentwurf zur „Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“, den das Bundeskabinett am 20. Dezember 2005 verabschiedet hat. Auch wenn der Bundesrat bei Redaktionsschluss noch zustimmen musste, sollten Praxisinhaber sich schon einmal für die Neuregelung rüsten.
Betriebsvermögen nur ab<ls />50 % berufliche Nutzung
Bisher konnte nämlich ein Fahrzeug schon ins Betriebsvermögen übergehen, wenn es gerade einmal zu zehn Prozent…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.