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Autor: AT

Knapp zwei Monate vor Jahresende wurde ein

 

Produkt- und Vertriebspartner für die "Pensionskasse für Gesundheitsberufe" ausgewählt. Die Abwicklung und Verwaltung erfolgen durch ein Konsortium, bestehend aus der Deutschen Ärzteversicherung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Damit haben Ärzte die Möglichkeit, ihren Helferinnen den Zugang zu einer Pensionskasse zu eröffnen, um die Steuervorteile und Zulagen ("Riester-Förderung") noch für dieses Jahr in Anspruch nehmen zu können.

Der "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung" steht bereits seit Anfang des Jahres (MT berichtete). Nach einem mehrstufigen Ausschreibungsverfahren, das Anfang Mai begonnen hatte und an dem laut Angaben der Bundesärztekammer die großen deutschen Versicherer teilgenommen haben, erhielten jetzt die Deutsche Ärzteversicherung und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank den Zuschlag.

Hier gibt´s schnelle Infos

Ärzte, die ihren Mitarbeitern den Zugang zur Pensionskasse für Gesundheitsberufe eröffnen möchten, müssen zunächst Mitglied der Pensionskasse werden und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Entsprechende Vertrags- bzw. Informationsunterlagen sind abrufbar…

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