Jetzt ist es amtlich!
Als chronisch krank gilt ab sofort jeder Patient, der sich in Dauerbehandlung befindet und daher jedes
Quartal einen Arzt aufsuchen muss. Gleichzeitig muss er entweder in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder eine Erwerbsminderung von mindesten 60 Prozent vorweisen können. Auch die Bescheinigung eines Arztes, dass das Absetzen einer Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung eines Leidens oder eine Verminderung der Lebenserwartung bedeuten würde, belegt eine chronische Krankheit. Diese Patienten müssen daher nicht zwei, sondern nur ein Prozent ihres Bruttojahreseinkommens zuzahlen.
Die neue Fahrtkostenregelung legt fest, dass die Krankenkassen bei Strahlen- und Chemotherapie sowie…
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