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Junior-Kollegin beteiligt sich - wie den Praxiswert ermitteln?

Autor: Udo Cramer

Will sich die Kollegin einkaufen, muss der Praxiswert ermittelt werden. Besonders der ideelle Wert kann aber schwierig zu bestimmen sein.

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Ich betreibe eine Gemeinschaftspraxis mit einer Kollegin, zu Beginn per Jobsharing, inzwischen schon einige Jahre als Gemeinschaftspraxis ohne Vermögensbeteiligung. Meine Kollegin arbeitet bisher in Teilzeit und übernimmt keine Verwaltungstätigkeiten. Beides wird sich nun schrittweise ändern, und die Kollegin will sich nach und nach bis 50 % einkaufen.

Uns ist nicht klar, wie wir den Praxiswert bestimmen sollen, insbesondere den ideellen Wert. Wir erfassen unsere Leistungen EDV-mäßig mit Kürzeln („A/B-Prinzip“). Die Ordinationshonorare werden herausgerechnet und die Chronikerziffern demjenigen zugeschlagen, der die Patienten häufiger behandelt…

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