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Juristische Spielregeln des MVZ

Autor: Holger Wendland

Medizinische Versorgungszentren dürfen im ambulanten Gesundheitsmarkt mitmischen. Ob Sie an einer Gründung oder einem Beitritt interessiert sind oder einfach nur wissen wollen, ob die MVZler mehr dürfen als Sie in Ihrer niedergelassenen Praxis: Unsere dreiteilige Serie gibt Auskunft. Autor ist der auf die Betreuung von Arztpraxen spezialisierte Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland.

Zum 1.1.2004 hat der Gesetzgeber den Katalog ärztlicher Leistungserbringer um die zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ergänzt. Genauer handelt es sich hierbei um fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.

Zwei Fachgruppen müssen dabei sein
Fachübergreifend ist ein MVZ dann, wenn mindestens zwei verschiedene Facharztgruppen vertreten sind. Wobei das Gesetz nicht auf die Sinnhaftigkeit der Zusammensetzung verschiedener Facharztgruppen abstellt. Wer jedoch erfolgreich sein will, wird bei der Gründung selbst darauf achten.

Der Begriff der „ärztlichen Leitung“ ist im…

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