Anzeige

Kammer rät vor Gift-Selbstversuch ab

Autor: KS

Die letzte Hoffnung eines zu lebenslanger Haft

 

wegen eines Giftanschlags auf seine Frau verurteilten Viehhändlers sollte ein Selbstversuch werden: Zehn Verwandte und Freunde wollten unter ärztlicher Aufsicht mit einem Gifttest die Unschuld des Angeklagten beweisen. Dazu kommt es nun möglicherweise nicht. Die Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer hat von dem Versuch "dringend" abgeraten; der Gutachter will die Urteilsbegründung abwarten.

Der Erlanger Internist Professor Dr. Ernst Fink hatte sich bereit erklärt, den Selbstversuch mit einer geringen Dosis des Insektizids Chlorfenvinphos (CVP) zu überwachen. Auf diese Weise wollten die Verwandten und Freunde des Verurteilten beweisen, dass das im Körper der Frau nachgewiesene Gift nicht die Ursache der eingetretenen Schädigungen gewesen sei. CVP wird in der Landwirtschaft eingesetzt gegen Schadfliegen in Radieschen, Rettich, Karotten, Zwiebeln, Sellerie, Kohl und Gurken.

Wie freiwillig ist die Versuchsteilnahme?

Die Ethikkommission der Ärztekammer, in der Ärzte, Juristen und Philosophen sitzen, riet nach Prüfung der Studienunterlagen von dem Vorhaben dringend ab. Ihre Absage…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.