Kann ich die KV-Funktionäre zur Arbeit zwingen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die KV darf den Widerspruch eines Arztes gegen seine Abrechnung nicht endlos unbeantwortet lassen. 3 Monate hat sie Zeit. Dann kann der Arzt Untätigkeitsklage gemäß xa7 88 SGG erheben. Dort heißt es: "Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von 6 Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig... Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist in Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Bundesanstalt…
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