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Kann ich die KV-Funktionäre zur Arbeit zwingen?

Frage von Dr. Wolfgang Komhard, Facharzt für Psychiatrie Kleve:
Wie lange darf sich die KV eigentlich mit der Bearbeitung von Widersprüchen Zeit lassen? Ich habe gegen mehrere Quartalsabrechnungen Widerspruch eingelegt. Jeweils erhielt ich von meiner Bezirksstelle die Nachricht, man könnte meinem Widerspruch nicht abhelfen und habe den Vorgang deswegen an den Vorstand der KV weitergeleitet. Von dort habe ich bis heute weder eine Bestätigung des Eingangs noch gar einen Bescheid erhalten. Kann ich die KV dazu zwingen, meinen Widerspruch zu bearbeiten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die KV darf den Widerspruch eines Arztes gegen seine Abrechnung nicht endlos unbeantwortet lassen. 3 Monate hat sie Zeit. Dann kann der Arzt Untätigkeitsklage gemäß xa7 88 SGG erheben. Dort heißt es: "Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von 6 Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig... Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist in Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Bundesanstalt…

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