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Kann ich noch Fachärztin werden?

K. G., praktische Ärztin aus F.:

 

Ich bin seit 1991 in Bayern als prakti­sche Ärztin zur Patientenversorgung zugelassen. Als ich mich fristgerecht zur Facharztprüfung für Allgemeinmedizin und Innere Medizin bei der Bayeri­schen Landesärztekammer bewarb, wurde der Antrag abgelehnt, da ich keinen „Nachweis einer Landesärztekammer“ über meine Berechtigung zur Führung des Titels „praktische Ärztin“ erbringen konnte. Eine Bestätigung der KV reicht angeblich nicht. Wieso hätte ich mir einen Titel bestätigen lassen müssen, den ich ja sowieso schon besitze?

 

Professor Dr. Dr.
Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:

Sie haben sich in der Vergangenheit als praktische Ärztin niedergelassen und dies haben Sie von der KVB auch bestätigt bekommen. Sie haben jedoch niemals ein Zeugnis erworben, was später notwendig wurde. Aus diesen Gründen wurde Ihr Antrag auf Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin abgelehnt. Grundlage ist, dass aufgrund der neuen Weiterbildungsordnung von 2004 und des darin enthaltenen § 19 a ein Zeugnis „praktischer Arzt“ hätte erworben werden müssen, was zwischenzeitlich aber nicht mehr möglich ist. Diese Möglichkeit der Zeugniserteilung bestand nur…

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