Kann sie sich durch Lohnverzicht einkaufen?
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen,
München:
Im gesperrten Gebiet ist eine Anstellung nur im Rahmen des Jobsharing mit Leistungsmengenbeschränkung möglich, daran hat sich auch seit gelten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes nichts geändert. Die Abrechnungsmenge darf im Falle des Jobsharings nur um 3 % des Fachgruppendurchschnitts steigen.
Bei einer angestellten Ärztin ist eine Vergütung für die „schleichende Übernahme“ in der Regel nicht angezeigt, da der angestellte Arzt / die angestellte Ärztin meist nicht von vornherein als Nachfolger/in vorgesehen ist. Selbstverständlich ist es aber im…
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