Anzeige

Kardiologische Versorgung – exklusiv für HzV-Patienten der AOK

Autor: REI

AOK-Versicherte, die am baden-württembergischen HzV-Programm von Hausärzteverband und Medi teilnehmen, können ab 2010 auch die bundesweit erste kardiologische Vollversorgung nach § 73c SGB V nutzen.

Der zwischen AOK, Medi und dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) unter Einbeziehung des Berufsverbands niedergelassener Fachinternisten ohne Schwerpunkt vereinbarte Facharztvertrag ist direkt an die HzV gekoppelt. Wie im HzV-System ist vorgesehen, dass die Kardiologen eine AOK-spezifische Vertragssoftware für Dokumentation, Verordnung und Abrechnung nutzen. Das Unternehmen ICW wird auch hier den sog. gekapselten Kern für die Praxis-IT-Systeme zur Verfügung stellen, sagte AOK-Vize Dr. Christopher Hermann der Medical Tribune. Die Abrechnung erfolgt über die Mediverbund Dienstleistungs-GmbH. Anders als im Hausarztsystem binden sich die Patienten mit Herz- und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.