Kasse haftet für Leistungszusagen
Eine Patientin wechselte die gesetzliche Krankenkasse, weil ihr von einem Mitarbeiter der neuen Kasse ein höherer Leistungsumfang (Krebsbehandlung auf naturheilkundlicher Basis, Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, Zahnreinigung, Praxisgebühren, Zuzahlungen für Massagen und Medikamente) zugesagt worden war. Die Rechnungen dafür reichte die Frau bei dem Mitarbeiter der Kasse ein, die Kosten wurden anfangs auch übernommen.
Was die Frau nicht wusste: Der Krankenkassenmitarbeiter beglich die Rechnungen aus eigener Tasche. Dann aber blieben die Zahlungen aus; der Kassenmitarbeiter entschuldigte die „Verzögerungen“ mit Systemumstellungen, Fehlbuchungen, Fortbildungen oder der Einstellung neuer…
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