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Kasse haftet für Leistungszusagen

Autor: Anke Thomas

Verspricht ein Krankenkassenmitarbeiter einer Kundin Leistungen, die nicht vom Versicherungsumfang abgedeckt sind, haftet die Krankenkasse für die Zusagen.

Eine Patientin wechselte die gesetzliche Krankenkasse, weil ihr von einem Mitarbeiter der neuen Kasse ein höherer Leistungsumfang (Krebsbehandlung auf naturheilkundlicher Basis, Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, Zahnreinigung, Praxisgebühren, Zuzahlungen für Massagen und Medikamente) zugesagt worden war. Die Rechnungen dafür reichte die Frau bei dem Mitarbeiter der Kasse ein, die Kosten wurden anfangs auch übernommen.

Was die Frau nicht wusste: Der Krankenkassenmitarbeiter beglich die Rechnungen aus eigener Tasche. Dann aber blieben die Zahlungen aus; der Kassenmitarbeiter entschuldigte die „Verzögerungen“ mit Systemumstellungen, Fehlbuchungen, Fortbildungen oder der Einstellung neuer…

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