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Kasse verweigert Behandlungspflege

Frage von Dr. O. H. aus S.;

 

Facharzt für Allgemeinmedizin:
Bei einer schwerst dementen Alzheimerpatientin mit spastischer Hemiparese und Dauerkatheter wurde von der Kasse die bis dahin bezahlte dringend erforderliche Blasenspülung mit dem Hinweis verweigert, die adäquate Therapie wäre, die Patientin mehr zum Trinken anzuhalten. Eine vermehrte Flüssigkeitszufuhr wäre aber ohne Legen einer PEG nicht möglich.

Antwort von Christine Obermeier,

Fachanwältin für Sozialrecht,

Regensburg:
Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen eine Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Unter dieser Behandlungspflege sind Hilfeleistungen medizinischer Art zu verstehen, die neben der ärztlichen Behandlung erbracht werden und diese unmittelbar unterstützen und ergänzen.

Zur Behandlungspflege gehören u.a. Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der…

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