Kasse will Kernspin nicht zahlen
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Ob die BKK die Durchführung einer Kernspintomographie zu Recht verweigert, hängt davon ab, ob diese Untersuchung bei der Diagnose Galaktorrhoe medizinisch notwendig ist. Dies bezweifelt die Krankenkasse unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes.
Daß die andere Postkasse bei einer anderen Patientin diese Leistung genehmigt hat, ist unerheblich. Wäre diese Genehmigung zu Unrecht erfolgt, könnte die Patientin von Dr. Dauenhauer keine Gleichbehandlung verlangen, denn im Deutschen Recht gibt es keine Gleichheit im Unrecht.
Bleibt die BKK bei ihrer ablehnenden Haltung, kann die Patientin…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.