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Kasse will Kernspin nicht zahlen

Frage von Dr. K. H. Dauenhauer
Arzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe
Vöhringen:

Ist es zulässig, daß die BKK POST Tübingen bei einer Patientin zweimal (1997 und 1999) die medizinisch indizierte und von mir per Überweisung veranlaßte Kernspintomographie bei Galaktorrhoe verweigert? Pikanterweise hat die Postbeamtenkrankenkasse in Stuttgart einer anderen Patientin die Kernspintomographie der Mammae ohne Wenn und Aber genehmigt. Was kann die Patientin tun, um die Untersuchung doch noch genehmigt zu bekommen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:

Ob die BKK die Durchführung einer Kernspintomographie zu Recht verweigert, hängt davon ab, ob diese Untersuchung bei der Diagnose Galaktorrhoe medizinisch notwendig ist. Dies bezweifelt die Krankenkasse unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes.

Daß die andere Postkasse bei einer anderen Patientin diese Leistung genehmigt hat, ist unerheblich. Wäre diese Genehmigung zu Unrecht erfolgt, könnte die Patientin von Dr. Dauenhauer keine Gleichbehandlung verlangen, denn im Deutschen Recht gibt es keine Gleichheit im Unrecht.

Bleibt die BKK bei ihrer ablehnenden Haltung, kann die Patientin…

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