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Kassen-Anfragen auf nicht vereinbarten Vordrucken ablehnen?

Autor: RA Dr. jur. Karin Hahne, Foto: thinkstock

Immer wieder fordern Krankenkassen umfangreiche Auskünfte ohne Formularvordrucke gegen geringes Honorar an.

Ein Arzt fragt:

Dürfen Krankenkassen bei Anfragen (ohne Verwendung eines Vordrucks) einfach angeben, nach welcher Gebührenordnungsziffer abzurechnen ist? Muss ich diesen Abrechnungsvorschlag akzeptieren bzw. darf ich die Anfrage unbeantwortet zurücksenden?

Dr. jur. Karin Hahne, Rechtsanwältin, Fachanwältin Medizinrecht, Frankfurt am Main:

Ausnahmsweise dürfen Krankenkassen Auskünfte oder Berichte auch auf nicht vereinbarten Vordrucken anfordern, wenn die zur Verfügung stehenden Vordrucke nicht zur Klärung des Sachverhalts ausreichen oder keine vorhanden sind. Bei nicht vereinbarten Vordrucken muss die Krankenkasse jedoch die Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht des Arztes angeben.…

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