Anzeige

Kassen auf Kunstfehlersuche

Autor: KS

Auf der Seite der Leistungserbringer wird budgetiert und gekürzt, aber für die Patientenberatung ist genug Geld da. So dürfen die Kassen ihre Versicherten über Behandlungsfehler beraten, wenngleich sich nur in 20 bis 25 % aller Fälle ein Anfangsverdacht bestätigt. Das könnte man auch billiger haben, nämlich bei den etablierten ärztlichen Gutachterstellen. Deren Kosten teilen sich Ärzte und Haftpflichtversicherer.

Die Bundesregierung fördert seit 2001 zehn Modellprojekte zur Patientenberatung drei Jahre lang mit jährlich rund einer Million Euro. Die Zahl des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), wonach sich rund 40 000 Patienten jährlich über Behandlungsfehler beschweren, hat Bundessozialministerin Ulla Schmidt "alarmiert".

Nur 20 % der Vorwürfe haben Substanz

Da vermelden die Kassen gerne die "Erfolge" ihrer Beratungen: Allein in Rheinland-Pfalz sind innerhalb von zwei Jahren 1000 Fälle auf einen ärztlichen Behandlungsfehler hin überprüft worden, verkündete vergangenes Jahr die dortige AOK. Das Resultat war allerdings ernüchternd: In 80 % der Fälle lag kein Behandlungsfehler vor oder reichten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.