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Kassen sehen Nachholbedarf ein

Autor: kol

Die Kassenärzte in Mecklenburg-Vorpommern haben vor dem Bundessozialgericht (BSG) einen bedeutenden Sieg errungen: Das

 

Landesschiedsamt muss die Gesamtvergütung für 1992 überprüfen. Das bringt ein

 

Millionenplus für die Ärzte.

Es sei "ein deutliches Signal für eine Anhebung der Honorare in Richtung Westangleichung" gesetzt worden, zeigt sich KV-Chef Dr. Wolfgang Eckert zufrieden. Und darum geht es: Anfang der 90er-Jahre, als die ambulante Medizin im Osten noch in den Kinderschuhen steckte, wurden die Honorarverhandlungen für die neuen Länder zwischen Kassenverbänden und KBV auf Bundesebene geführt. Dabei war wegen der Unkalkulierbarkeit der Summe eine quartalsmäßige Anpassung der Gesamtvergütung vereinbart worden. Sie sollte bei 20 % der (um die Verwaltungskosten reduzierten) Einnahmen der Krankenkassen liegen. "Der Anteil für die ambulante Versorgung lag aber tatsächlich nur bei 12 bis 13 %", so Dr. Eckert.

1991…

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