Kassen sollen Arznei-Kosten managen
Auf diese Regelungen in dem zum 1. April 2007 geplanten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wies Ulrich Dietz, für Arzneimittel zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), bei einem Kolloquium des Deutschen Generikaverbandes in Berlin hin. Der Herstellerabgabepreis heißt künftig „Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens“ und ist bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Höchstpreis gegenüber den Kostenträgern, der durch Rabattverträge unterschritten werden kann, bzw. ein Festpreis gegenüber dem Großhandel und den Apotheken.
Die Vertragskompetenz für Rabattvereinbarungen liegt dann allein bei den Sozialleistungsträgern und der PKV. Eine gesetzliche Krankenkasse kann…
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