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Kassen sollen Arznei-Kosten managen

Autor: REI

Im Arzneimarkt sollen mehr Rabattverträge zwischen Pharmaherstellern und Kassen zu einer wirtschaftlichen Versorgung beitragen. Für die Ärzte bedeutet dies, dass sie für vertragskonforme Verordnungen nicht mehr mit Richtgrößen oder dem Malus bedroht werden können.

Auf diese Regelungen in dem zum 1. April 2007 geplanten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wies Ulrich Dietz, für Arzneimittel zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), bei einem Kolloquium des Deutschen Generikaverbandes in Berlin hin. Der Herstellerabgabepreis heißt künftig „Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens“ und ist bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Höchstpreis gegenüber den Kostenträgern, der durch Rabattverträge unterschritten werden kann, bzw. ein Festpreis gegenüber dem Großhandel und den Apotheken.

Die Vertragskompetenz für Rabattvereinbarungen liegt dann allein bei den Sozialleistungsträgern und der PKV. Eine gesetzliche Krankenkasse kann…

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