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Kassen sollen Praxisgebühr eintreiben

Autor: khb

Eine Mahnung vom

 

Arzt, und wenn der Patient die

 

Praxisgebühr dennoch nicht

 

bezahlt, soll die Krankenkasse

 

ihr Glück versuchen. Das ist

 

die Marschrichtung der KBV in

 

Verhandlungen mit den GKVSpitzenverbänden.

 

Aber die

 

wollen den KVen die Inkasso-

 

Verpflichtung nicht abnehmen.

Am 8. Dezember vergangenen

Jahres verabschiedete das Schiedsamt

fürs Eintreiben der Praxisgebühr

bei säumigen Patienten ein

zweistufiges Mahnverfahren: Nach

einem Versuch des Arztes muss

demnach die KV versuchen, die Gebühr einzutreiben. KBV-Chef

Dr. MANFRED RICHTER-REICHHELM

zeigte sich zunächst "teilweise zufrieden",

weil das Restrisiko einer

auch per gerichtlichem Mahnverfahren

nicht reinzuholenden Gebühr

die Kassen tragen müssen.

Eine Entscheidung des Schiedsamtes

für die zahnärztliche Versorgung

hat die KBV eines Besseren

belehrt. Zwar müssen auch die Zahnärzte

säumigen Patienten Mahnbriefe

schreiben. Bleibt dies erfolglos,

geht das weitere Inkassogeschäft für

die Praxisgebühr aber…

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