Katastrophen-Azubi fristlos feuern?
Antwort von Professor Dr. jur. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main:
Ausbildungsverhältnisse können nur unter ganz besonderen Umständen gekündigt werden. Das Berufsausbildungsverhältnis steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Fälle fristloser Kündigungen sind äußerst selten, und wenn, dann führt im Regelfall die Abwägung durch die Arbeitsgerichte dazu, dass es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, den Ausbildungsvertrag fortzusetzen. Das gilt besonders bei fortgeschrittener Ausbildungszeit.
Die Frage, ob die Auszubildende letztendlich das Ausbildungsziel noch wird erreichen können, ist hier zwar mehr als fraglich, jedoch wird dies doch erst die Abschlussprüfung erweisen.
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