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KBV setzt auf Wirkstoffverordnungen und die Apotheker

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Regresse sind unvermeidlich, solange unwirtschaftlich verordnet wird, „aber sie sind nicht bedrohlich“. So betrug die Regresshöhe 2009 nur 500 Euro pro Arzt, erklärte auf dem Hauptstadtkongress Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Ersatzkassenverbandes vdek.

Ein Durchschnittswert von 500 Euro – bezogen auf alle Ärzte, Richtgrößen- und statistische Prüfungen sowie „sonstige Schäden“ – hat nichts mit der Realität zu tun, hielt KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller dagegen. Die realen Werte bewegten sich zwischen 20 000 und 200 000 Euro. Sie betreffen nur einen kleinen Anteil der Ärzte – doch entscheidend sei für die Krankenkassen die „Polizeifunktion“ der abschreckenden Wirkung, so Dr. Müller. Darum hielten die Kassen auch an der Richtgrößenprüfung fest; in keiner KV-Region hätten sie von der neuen gesetzlichen Option Gebrauch gemacht, Prüfansätze zu vereinbaren, die die Richtgrößenprüfung ablösen.

Die KBV hält die Richtgrößenprüfung in Zeiten der…

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