Anzeige
KBV-Spitze haftet für rechtswidrigen EBM
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die KBV für falsche Beschlüsse des Bewertungsausschusses gerade stehen muss, wenn die Ausschussmitglieder nicht sorgfältig genug arbeiten (Az.: III ZR 302/00). Das Urteil macht deutlich, dass Spitzengremien bei ihren Entscheidungen besonders vorsichtig sein müssen und hat daher weitergehende Bedeutung.
Die Geschichte: Bis 1994 hatten Ärzte Basislaborleistungen des O-I-Labors entweder selbst erbracht oder an niedergelassene Laborärzte überwiesen. Um Kosten zu sparen, verbot der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. April 1994 Überweisungen an Laborärzte im Bereich des O-I-Labors. Die Ärzte sollten die Leistungen in ihren Praxen selbst erbringen, wobei…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.