Kein bezahlter Spaß beim Kongress
In der vom Bundeskartellamt genehmigten Neuauflage des „FSA-Kodex Fachkreise“ (nachzulesen bei http://www.fs-arzneimittelindustrie.de) wurden die Regelungen zu nicht-interventionellen Studien an die geänderten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes angeglichen. Demnach hat ein Pharmaunternehmen bei einer Anwendungsbeobachtung u.a. gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan sowie die Namen der beteiligten Ärzte anzugeben. Das Unternehmen hat auch die geplante Patientenzahl sowie die Vergütungshöhe pro Beobachtungsbogen zu dokumentieren und zu begründen.
Die Regelung zur Einladung zu wissenschaftlichen…
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