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Kein Dauer-Make-up von der Krankenkasse

Autor: AFP

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kein dauerhaftes Make-up bezahlen. Mit einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) die Klage einer heute 64-jährigen Frau aus Schleswig-Holstein ab, die von ihrer Krankenkasse ein so genanntes Permanent-Make-up an Stelle der bei ihr fehlenden Augenbrauen begehrte.

Die Frau hatte 1991 krankheitsbedingt ihre gesamte Körperbehaarung verloren. Täglich schminkte sie sich seitdem Augenbrauen auf, was etwa 20 Minuten dauert. 1999 beantragte sie bei ihrer Kasse das Permanent-Make-up.

Dabei werden, ähnlich wie beim Tätowieren, Farbpigmente in die Haut eingebracht. Dadurch sollte bei ihr der Effekt von Augenbrauen und -wimpern entstehen, ohne sich täglich neu schminken zu müssen.

Die Krankenkasse lehnte die umgerechnet knapp 1800 Euro teure Behandlung jedoch ab. Zu Recht, wie das BSG entschied: Die Vorteile gegenüber herkömmlichem Schminken seien "nur unwesentlich", die Dauerpigmentierung daher nicht nötig, urteilten die Kasseler Richter.

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